Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1645
BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74 (https://dejure.org/1975,1645)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1975 - III ZB 11/74 (https://dejure.org/1975,1645)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1975 - III ZB 11/74 (https://dejure.org/1975,1645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Vollstreckungstitel aus einem Enteignungsverfahren - Unanwendbarkeit der Verfahrensvorschriften des Bundesbaugesetzes hinsichtlich einer Vollstreckungsabwehrklage im gewöhnlichen Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 217
    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckungsgegenklagen gegen vor den Baulandgerichten abgeschlossener Vergleiche

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 829
  • MDR 1975, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    Die Eigenart der Vollstreckungsabwehrklage als einer prozessualen Gestaltungsklage (BGHZ 22, 54, 56; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 19. Aufl. § 767 Anm. I 1 mit weiteren Nachweisen) bleibt davon unberührt.
  • BGH, 14.10.1963 - III ZR 213/62

    Bausperrenentschädigung

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    Eine solche besondere sachliche Zuständigkeit begründet § 157 BBauG für die zum Landgericht gehörenden Kammern für Baulandsachen (vgl. dazu BVerfGE 4, 387, 404 ff; BGHZ 40, 148, 152, 154; BGHZ 41, 249, 253).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    In der Regel können sich die Parteien darauf verlassen, daß ihnen das Rechtsmittel zusteht, das sich aus der Fassung der anzufechtenden Entscheidung ergibt (BGHZ 40, 265, 267).
  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    Eine solche besondere sachliche Zuständigkeit begründet § 157 BBauG für die zum Landgericht gehörenden Kammern für Baulandsachen (vgl. dazu BVerfGE 4, 387, 404 ff; BGHZ 40, 148, 152, 154; BGHZ 41, 249, 253).
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    Eine solche besondere sachliche Zuständigkeit begründet § 157 BBauG für die zum Landgericht gehörenden Kammern für Baulandsachen (vgl. dazu BVerfGE 4, 387, 404 ff; BGHZ 40, 148, 152, 154; BGHZ 41, 249, 253).
  • RG, 18.10.1899 - I 244/99

    Prozessgericht

    Auszug aus BGH, 06.02.1975 - III ZB 11/74
    Welche Kammer über eine Vollstreckungsabwehrklage zu befinden hat, bestimmt zwar im allgemeinen die Geschäftsverteilung, weil das Gesetz nur auf das Gericht als solches abstellt (RGZ 45, 343, 344).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Zuständig ist jedoch das "Prozessgericht des ersten Rechtszugs", das heißt das Gericht des Vorprozesses erster Instanz, in dem der Vollstreckungstitel geschaffen worden ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Februar 1975 - III ZB 11/74, LM § 767 ZPO Nr. 42; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189).
  • OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von

    So wird bei Vollstreckungsabwehrklagen, die gemäß § 767 Abs. 1 ZPO bei dem in ähnlicher Weise umschriebenen "Prozessgericht des ersten Rechtszuges" zu erheben sind, ein zugleich spruchkörperbezogenes Begriffverständnis für möglich gehalten und unter Berücksichtigung der ratio legis sowie des § 802 ZPO eine entsprechende Auslegung allgemein befürwortet; danach ist diejenige Abteilung oder derjenige Spruchkörper auch für Klagen zuständig, die auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus von ihr bzw. ihm selbst geschaffenen Titeln gerichtet sind (vgl. BGH FamRZ 1978, 672 und 1981, 19 für Familiensachen; BGH NJW 1975, 829 für Kammer für Baulandsachen).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 16 EK 32/18

    Aufrechnung einer Kostenerstattungsforderung aus einem Strafverfahren gegen einen

    Nachdem eine besondere sachliche Zuständigkeit beim Oberlandesgericht für EK-Verfahren begründet wurde, ist der EK-Senat auch für Vollstreckungsabwehrklagen gegen Entscheidungen in den vor ihm geführten EK-Verfahren zuständig (BGH, Beschluss vom 06. Februar 1975 - III ZB 11/74 -, Rn. 5ff, juris betr. Baulandsachen).
  • BGH, 24.10.1991 - III ZR 96/90

    Entschädigungsanspruch für Vermögensnachteile aufgrund einer Veränderungssperre

    Insbesondere ist der Umstand, daß hier anstelle der an sich sachlich zuständigen Baulandgerichte, bei denen es sich um besondere Spruchkörper der ordentlichen Gerichte handelt (Senatsbeschluß vom 6. Februar 1975 - III ZB 11/74 - NJW 1975, 829 m.w.Nachw.), Zivilkammer und Zivilsenat entschieden haben, revisionsrechtlich ohne Belang.
  • BGH, 20.03.1978 - III ZB 18/77

    Baulandsache - Wirksamkeit einer Zustellung - Wiederholung der Berufung -

    Dieses Rechtsmittel muß innerhalb der Frist von einem Monat seit der von Amts wegen zu bewirkenden Zustellung des landgerichtlichen Urteils angebracht werden (§ 516 ZPO; Senatsurteil in NJW 1975, 829).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 14 O 1/09

    "Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen ", Vollstreckungsabwehrklage

    Der Bundesgerichtshof (BGH LM Nr. 42 zu ZPO § 676 = NJW 1975, 829 f = MDR 1975, 559 f = WM 1975, 675 f), und ihm folgend die inzwischen wohl herrschende Meinung (vgl. die Nachweise bei Zöller-Lückemann, 27. Auflage, Rn. 17 zu § 95 GVG m. w. N.), nehmen eine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für Vollstreckungsgegenklagen an, wenn der titulierte Anspruch aus einem Verfahren vor der Kammer für Handelssachen herrührt.
  • BayObLG, 07.12.1981 - RReg. 2 Z 34/81

    Teileinigung außerhalb des Enteignungsverfahrens über die Besitzüberlassung,

    Hier war die Höhe der Waldbodenentschädigung gemäß der die Enteignungsbehörde wie die Parteien auch insoweit bindenden Vereinbarung noch auszurechnen und zusammen mit der übrigen Enteignungsentschädigung in den Enteignungsbeschluß einzubeziehen, da die Waldbodenentschädigung nur hierdurch zur vollen rechtlichen Wirksamkeit gelangen konnte (vgl. BGH NJW 1967, 1324 f.; 1975, 830 [BGH 06.02.1975 - III ZB 11/74] /831 f.; Molodovsky Art. 29 RdNrn. 3.2.3, 4.3.2, 7.4, Art. 30 RdNr. 2.1; Brügelmann/Pohl § 111 Anm. 5 a, c; v. Hausen/v. d. Heide § 111 Anm. 3; Pergande/Schwender § 30 Anm. 3 unter Nr. 5; a.A. Puhr-Westerheide Art. 29 Anm. 1 a (3), Art. 30 Anm. 2 a (2)).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ARZ 96/78

    Entscheidung eines gerichtlichen Zuständigkeitsstreits durch den BGH

    Diese Regelung beruht darauf, daß das für den Vorprozeß zuständige Gericht mit Rücksicht auf seine Sachkunde, deren Gewicht allerdings im Einzelfall von ganz unterschiedlicher Bedeutung sein kann, im Verfahren über die Vollstreckungsabwehrklage genutzt werden soll (BGH LM ZPO § 767 Nr. 42 = NJW 1975, 829 = MDR 1975, 559).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht